Getränk „ohne Süßstoffe“, aber mit Zucker | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/getraenk-ohne-suessstoffe-aber-mit-zucker
Auf einem Erfrischungsgetränk steht „ohne Süßstoffe“. Die Zutatenliste zeigt aber an zweiter Stelle Zucker. Ist das zulässig?
Süßungsmittel“ folgt der konkrete Name des Süßstoffes, beispielsweise Aspartam, oder seine E-Nummer
