Institutionelle Förderung – Kulturstiftung https://www.kulturstiftung.de/institutionelle-foerderung/
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Europäische Jury gibt ihre Empfehlung für die „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland am 28. Oktober 2020 bekannt.
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Hier finden Sie die aktuellen Gremientermine. Anträge auf Erwerbungsförderung müssen bis spätestens 15. Juni oder 15. Dezember in der Geschäftsstelle der Kulturstiftung der Länder digital eingegangen sein. Im Anschluss entscheidet der Stiftungsrat beziehungsweise der Vorstand über die Förderung.
Sitzung des Kuratoriums in der Geschäftsstelle der Kulturstiftung der Länder per E–Mail
Schreiben Sie uns eine E–Mail an infos@2025kulturhauptstadt.de und lassen Sie sich
Kulturstiftung der Länder 2022_02 Kontakt Allgemein TEL +49 (0) 30 / 89 36 35 0 E–Mail-Adresse
Freundeskreis der Kulturstiftung der Länder e. V.
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