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Gesetzliches Vorkaufsrecht für Grundstücke | Stadt Kassel

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/liegenschaftsamt/gesetzliches_vorkaufsrecht_fuer_grundstuecke_8960484.php

Zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ist eine Erklärung der Stadt erforderlich, dass das gesetzliche Vorkaufsrecht von der Stadt nicht ausgeübt wird. Die Erklärung beantragt in der Regel der den Grundstückskaufvertrag beurkundende Notar.
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