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Fahrverbot Sonn- und Feiertage – Ausnahmegenehmigung | Stadt Kassel

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/strassenverkehrs--und-tiefbauamt/fahrverbot_sonn-_und_feiertage_-_ausnahmegenehmigung_8964464.php

In Deutschland dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 – 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen hierzu erteilt werden.
– 17.30 Uhr Freitag 8.30 – 12.30 Uhr Kontakt Kontaktpersonen Name Telefon EMail-Adresse

Schulden- und Insolvenzberatung | Stadt Kassel

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/sozialamt/schulden-_und_insolvenzberatung.php

Eine Überschuldung kann jeden treffen! Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig Unterstützung zu holen. Grundsätzlich berät die Schulden- und Insolvenzberatung des Sozialamtes alle Personen aus Kassel mit einer Überschuldungsproblematik, unabhängig ob Sie erwerbstätig sind, Rente erhalten oder Sozialleistungen beziehen.
Thomas Davin 0561 787-6263 EMail Vanessa Fleckenstein 0561 787-4251

Immobilienmarktbericht | Stadt Kassel

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/Vermessung-und-Geoinformation/immobilienmarktbericht.php

Im Immobilienmarkbericht werden die Entwicklungen am Kasseler Immobilienmarkt sowie die bewertungsrelevanten Grundstücksmarktdaten dargestellt. Darüber hinaus enthalten die Immobilienmarktberichte die Faktoren für die Bewertung gem.§ 183 ff BewG für den Bereich der Stadt Kassel.
Weiterhin kostenpflichtig bleibt jedoch der Versand der Berichte per EMail sowie

Großraum- und Schwertransporte (Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Ordnung) | Stadt Kassel

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/strassenverkehrs--und-tiefbauamt/grossraum-_und_schwertransporte.php

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis nach der STVO.
örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf dem Postweg per Fax oder per EMail