Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/jagdaufseher-beantragung-der-bestaetigung-2768/
In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der Kreisverwaltungsbehörde bestätigten Jagdaufsehern.
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