Tierimpfstoff; Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/tierimpfstoff-anzeige-der-erstmaligen-abgabe-von-impfstoffen-an-einen-gewerblichen-tierhalter-12097/
Die erstmalige Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter muss durch den behandelnden Tierarzt bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.
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