Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/unterhaltsverpflichtung-oeffentliche-beurkundung-2575/
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen I Telefon: (0911) 974-1567 E–Mail
