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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kommunale-fernwaermeversorgung-erlass-einer-benutzungsordnung-3574/

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
9704-4000 [email protected] Weitere Informationen Seite teilen: Facebook EMail

Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kommunale-fernwaermeversorgung-zahlung-der-benutzungsgebuehren-3575/

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
9704-4000 [email protected] Weitere Informationen Seite teilen: Facebook EMail