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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kommunale-stromversorgung-zahlung-der-benutzungsgebuehren-3569/

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
9704-4000 [email protected] Weitere Informationen Seite teilen: Facebook EMail