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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kommunale-stromversorgung-zahlung-der-benutzungsgebuehren-3569/

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
9704-4000 [email protected] Weitere Informationen Seite teilen: Facebook EMail

Immissionsschutz; Anzeige einer wesentlichen Änderungen bei einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/immissionsschutz-anzeige-einer-wesentlichen-aenderungen-bei-einer-niederfrequenz-oder-gleichstromanlage-181857/

Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Gleichstromanlage oder an einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
die Anzeige mit dem Lageplan schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch per EMail