Dein Suchergebnis zum Thema: E-Mail

Lkw-Fahrverbot an Samstagen der Ferienreisezeit; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/lkw-fahrverbot-an-samstagen-der-ferienreisezeit-beantragung-einer-ausnahmegenehmigung-28596/

Bestimmte hochbelastete Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte in Deutschland sind an allen Samstagen im Juli und August wegen des starken Reiseverkehrs für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger (ohne Gewichtsgrenze) tagsüber gesperrt. 
Ansprechpartner Verkehrsregelung und -lenkung Telefon: (0911) 974-2254 EMail

Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörde | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/aemter-von-a-bis-z/detail/staatsangehoerigkeits-und-namensaenderungsbehoerde-311955/

Die Aufgaben der Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörde der Stadt Fürth umfassen beim Staatsangehörigkeitsrechts insbesondere die Entscheidung über Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und die Feststellung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit. Im Bereich des Namensänderungsrechts entscheidet die Behörde über Anträge auf öffentlich-rechtliche Namensänderung aus wichtigem Grund.
Diese ist per EMail unter [email protected] sowie während der telefonischen Sprechzeiten

Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/immissionsschutz-anzeige-der-inbetriebnahme-einer-niederfrequenz-oder-gleichstromanlage-181856/

Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
die Anzeige mit dem Lageplan schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch per EMail

Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gelegentliches-feilbieten-von-waren-beantragung-einer-erlaubnis-103793/

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.
Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen per EMail oder per Post mitgeteilt.