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Gebäudesanierung; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke | Stadt Fürth

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Für im Inland belegene Gebäude in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können erhöhte Abschreibungen bei den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
verwaltungsgerichtliche Klage Ansprechpartner Städtebauförderung Telefon: (0911) 974-3341 EMail