Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen | Landeshauptstadt Dresden https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erklaerung-nach-dem-selbstbestimmungseintrag.php
Jede Person, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem Eintrag im Personenstandsregister übereinstimmt, kann beim Standesamt erklären, dass dieser Eintrag geändert werden soll. Dabei müssen auch die neuen Vornamen angegeben werden, die zukünftig verwendet werden sollen. Diese Vornamen müssen zum gewählten Geschlechtseintrag passen.
zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses per Post oder E–Mail
