Strukturelle Vorsorgemaßnahmen – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz https://www.bzkj.de/bzkj/strukturelle-vorsorgemassnahmen-207480
Anbieter von Online-Plattformen wie Social-Media-Dienste sind gesetzlich dazu verpflichtet, besondere Schutzvorkehrungen durch Einrichtung struktureller Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche innerhalb ihrer Dienste zu treffen.
Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten Rochusstraße 8-10 53123 Bonn E–Mail
