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Anbieterpflichten – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/anbieterpflichten-207478

Mit dem Digital Services Act (DSA) gelten seit dem 17. Februar 2024 europaweit einheitliche Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in digitalen Diensten. Anbieter von Online-Plattformen wie Social-Media-Dienste sind gesetzlich dazu verpflichtet, besondere Schutzvorkehrungen für Kinder und Jugendliche innerhalb ihrer Dienste zu treffen und damit ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz zu gewährleisten.
Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten Rochusstraße 8-10 53123 Bonn EMail

Wie läuft ein Indizierungsverfahren ab? – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/wie-laeuft-ein-indizierungsverfahren-ab/wie-laeuft-ein-indizierungsverfahren-ab--175550

Innerhalb der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien für die Durchführung der Indizierungsverfahren zuständig. Ein Verfahren der Prüfstelle kann auf zwei Wegen zustande kommen: Durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist und durch die Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe.
bestimmtes Medium bereits indiziert ist und in die Liste aufgenommen wurde, kann eine EMail-Abfrage