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Recht verständlich machen

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/wirksam-regieren/recht-verstaendlich-machen-317120

Das deutsche Recht gilt als komplex und schwer verständlich. Um die Verständlichkeit des Rechts für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ein Projekt mit wirksam regieren angestoßen. In einer ersten Projektphase wurden Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung und Verständlichkeit von Rechttexten befragt. Es zeigt sich: Bei Rechtsproblemen befassen sich bis zu 40 % der befragten Bürgerinnen und Bürger mit den Original-Gesetztestexten, die sie als relevant für ihr Rechtsproblem ansehen. Zugleich wird das Recht als „eher unverständlich“ beurteilt. Mit Blick auf die Themen recherchierten sie am häufigsten zu Fragen des Mietrechts. In einer zweiten Projektphase sollen in einem für die Bürgerinnen und Bürger relevanten Rechtsbereich konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.
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Klare Berufsbezeichnung für unabhängige Anlageberatung

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klare-berufsbezeichnung-fuer-unabhaengige-anlageberatung-427642

Am 1. August 2014 trat das Gesetz zur Honorarberatung in Kraft. Damit wurde erstmals das eigenständige Berufsbild eines unabhängigen Anlageberaters geschaffen. Das Gesetz bestimmt, dass Honorarberater ausschließlich vom Kunden vergütet werden dürfen und unabhängig von Provisionszahlungen der Anbieter von Finanzanlageprodukten sein müssen. Dies spiegelt sich in der Bezeichnung „Honorar-Berater“ wider. Allerdings assoziieren Verbraucher mit dieser Bezeichnung häufig nur die Kostenpflichtigkeit des Angebots, nicht aber die vorhandene Unabhängigkeit und nachgewiesene Qualifikation.
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Klare Berufsbezeichnung für unabhängige Anlageberatung

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Am 1. August 2014 trat das Gesetz zur Honorarberatung in Kraft. Damit wurde erstmals das eigenständige Berufsbild eines unabhängigen Anlageberaters geschaffen. Das Gesetz bestimmt, dass Honorarberater ausschließlich vom Kunden vergütet werden dürfen und unabhängig von Provisionszahlungen der Anbieter von Finanzanlageprodukten sein müssen. Dies spiegelt sich in der Bezeichnung „Honorar-Berater“ wider. Allerdings assoziieren Verbraucher mit dieser Bezeichnung häufig nur die Kostenpflichtigkeit des Angebots, nicht aber die vorhandene Unabhängigkeit und nachgewiesene Qualifikation.
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