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FinTech | Deutsche Bundesbank

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Sie sind sich unsicher, ob ihr Geschäftsmodell einer Erlaubnis nach KWG bzw. ZAG bedarf? Bei in diesem Zusammenhang auftretenden Fragestellungen stehen Ihnen die Hauptverwaltungen oder die Zentrale der Deutschen Bundesbank zur Verfügung.
Wertpapierdienstleistungen nach § 2 Abs. 2 WpIG, Zahlungsdienste gemäß § 1 Abs. 2 ZAG bzw. das E-Geld-Geschäft

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