Maßnahmen gegen Umgebungslärm | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/Themen/Umwelt-Natur/Immissionsschutz/Massnahmen-gegen-Umgebungslaerm
Lärm ist Schall (Geräusch), der Nachbarn oder Dritte stören (gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen) kann oder stören würde. Soweit die Definition, mit der Rechtsvorschriften
.: 0211 475-9153 E–Mail: ludger.bickmann [at] brd.nrw.de Lisa Paczia Dezernat
