Zulassung von Ausbilderinnen und Ausbildern | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/themen/verkehr/luftverkehr/luftsicherheit/zulassung-von-ausbilderinnen-und-ausbildern
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Zulassung von Ausbildenden für Luftsicherheitspersonal, das Aufgaben nach § 8 LuftSiG an den Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Niederrhein
.: +49 211 475 – 1505 E–Mail: christian.joeken [at] brd.nrw.de Uwe Thiemann Flughafen
