Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/Themen/Schule-Bildung/Schulrecht-und-Schulverwaltung/Sprachpruefung-Feststellungspruefung
Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben und nicht in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten, können zum Erwerb
Einladungen zur Sprachfeststellungsprüfung werden ab diesem Durchgang ausschließlich per E–Mail
