Beschluss Bundesverfassungsgericht: Menschen mit Behinderungen dürfen bei einer Triage nicht benachteiligt werden – Raúl Krauthausen https://raul.de/allgemein/beschluss-bundesverfassungsgericht-menschen-mit-behinderungen-druefen-bei-einer-triage-nicht-benachteiligt-werden/
Am 27.06.2020 reichten neun Menschen, unteranderem ich, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Im Falle von begrenzten Intensivbetten müssen Ärzt*innen schwerwiegende Entscheidungen treffen. Wer wird behandelt, wer nicht? Die Sorge, dass Menschen mit Behinderung auf Grund ihrer Behinderung diskriminiert werden ist groß.
Heinrich Buschmann Antworten Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen Deine E–Mail-Adresse
