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Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 07. August 2013 – Nationale Naturlandschaften

https://nationale-naturlandschaften.de/quellen/bundesnaturschutzgesetz-vom-29-juli-2009-zuletzt-geaendert-durch-artikel-4-absatz-100-des-gesetzes-vom-07-august-2013

Das Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) beinhaltet unter anderem rechtliche Vorschriften zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (z. B. Nationalparks) und zum Artenschutz.
Getragen von den Dachverbänden NNL e. V. und VDN e.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt – Nationale Naturlandschaften

https://nationale-naturlandschaften.de/quellen/nationale-strategie-zur-biologischen-vielfalt

In diesem 2007 vom Bundeskabinett beschlossenen Strategiepapier zur nationalen Biodiversitätsstrategie in Deutschland werden Visionen für den Biodiversitätsschutz mit Aktionsfeldern verknüpft. Damit erfüllt Deutschland den Artikel 6 des Übereinkommes über die biologische Vielfalt. Es werden Qualitäts- und Handlungsziele definiert sowie Indikatoren für deren Monitoring vorgestellt.
Getragen von den Dachverbänden NNL e. V. und VDN e.

1.8 Diversität der Nutzarten und -sorten – Nationale Naturlandschaften

https://nationale-naturlandschaften.de/wissensdatenbank/integratives-monitoring/artikel/hb1-naturhaushalt-biodiversitaet

Bei den Nutzarten wird auf die Rote Liste verwiesen. In einigen Bundesländern weicht die Rote Liste von der des Bundes ab. Welche Liste sollte verwendet werden? Für eine bundesweite Vergleichbarkeit ist es empfehlenswert, die Rote Liste des Bundes zu nutzen.
Getragen von den Dachverbänden NNL e. V. und VDN e.