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Nachbeurkundungen – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/nachbeurkundungen/

Für einen Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall), der sich für einen Deutschen im Ausland ereignet hat, kann nachträglich und ohne zeitliche Befristung auf Antrag eine Nachbeurkundung in einem deutschen Personenstandsregister gestellt werden. Erforderliche Unterlagen Bitte fragen Sie hierzu im Standesamt…
Erforderliche Unterlagen Bitte fragen Sie hierzu im Standesamt telefonisch oder per EMail