Werbeanlagen – Stadt Gersthofen https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/werbeanlagen/
Werbeanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne der Bayer. Bauordnung (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und bedürfen unter Umständen einer Baugenehmigung. Die Frage der Zulässigkeit ergibt sich aus den Festsetzungen von Bebauungsplänen bzw. der Werbeanlagensatzung.
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