Die Europäische Union ist nicht nur ein Binnenmarkt, sie ist auch ein gemeinsamer Raum des Rechts. Doch die Vorstellungen, was einen Rechtsstaat ausmacht, driften auseinander. Besonders Polen und Ungarn definieren seit geraumer Zeit ihre eigenen Regeln. Armin von Bogdandy, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, forscht über diese „Verfassungskrise“ und die Reaktionsmöglichkeiten der EU.
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