Rechnungsabschluss 2017: Nachweise der besonderen Art | Stadt Linz https://www.linz.at/politik/RA2017_nachweise.php
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Rechnungsabschluss beizulegen und wie diese darzustellen sind.
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