Dein Suchergebnis zum Thema: Demokratie

LeMO Kapitel: Präsidentschaftskrise

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1959 endet die zweite Amtszeit von Bundespräsident Theodor Heuss. Eine Wiederwahl schließt das Grundgesetz aus. Als Nachfolger präsentiert sich am 8. April 1959 in einer von Rundfunk und Fernsehen übertragenen Rede überraschend Bundeskanzler Adenauer. Er beabsichtigt, als Bundespräsident nicht bloß zu repräsentieren, sondern ähnlich wie der französische Präsident gestaltend in die Politik eingreifen zu können. Wenige Wochen später zieht er seine Kandidatur jedoch zurück. Die Kritik daran, auch aus der eigenen Partei, markiert den Anfang seines politischen Endes.

LeMO Kapitel: Bundestagswahl 1949

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Über 31 Millionen Wahlberechtigte sind am 14. August 1949 zur Wahl des 1. Deutschen Bundestages aufgerufen. Bei der ersten Wahl auf Bundesebene liegt die Wahlbeteiligung bei 78,5 Prozent. Zur Wahl stehen 19 Parteien, von denen 11 der Einzug in den Bundestag gelingt. Eine Fünfprozenthürde gibt es nur auf Landesebene. Die Bürger West-Berlins dürfen sich aufgrund des besonderen Status der Stadt nicht an den Wahlen beteiligen.

LeMO Kapitel: Bundestag

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Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er hat Gesetzgebungsfunktion, genehmigt internationale Verträge und beschließt den Bundeshaushalt. Weitere Aufgaben sind die Wahl des Bundeskanzlers und die Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten sowie der Bundesrichter. Der Bundestag kontrolliert die Regierung und den Einsatz der Bundeswehr. Er wird nach einem Verhältniswahlrecht alle vier Jahre in freien und geheimen Wahlen direkt gewählt. Die Hälfte der Abgeordneten wird über ein Direktmandat (Erststimme) in ihrem Wahlkreis gewählt, die andere Hälfte mit der Zweitstimme über die jeweilige Landesliste. Die Anzahl der Abgeordneten verändert sich im Laufe der Geschichte immer wieder. Seit 1953 ziehen Parteien, die nicht mindestens 5 Prozent aller abgegebenen Stimmen oder 3 Direktmandate erhalten, nicht in den Bundestag ein. Diese Sperrklausel ist als 5-Prozent-Hürde bekannt.

LeMO Kapitel: Bundestag

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Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er hat Gesetzgebungsfunktion, genehmigt internationale Verträge und beschließt den Bundeshaushalt. Weitere Aufgaben sind die Wahl des Bundeskanzlers und die Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten sowie der Bundesrichter. Der Bundestag kontrolliert die Regierung und den Einsatz der Bundeswehr. Er wird nach einem Verhältniswahlrecht alle vier Jahre in freien und geheimen Wahlen direkt gewählt. Die Hälfte der Abgeordneten wird über ein Direktmandat (Erststimme) in ihrem Wahlkreis gewählt, die andere Hälfte mit der Zweitstimme über die jeweilige Landesliste. Die Anzahl der Abgeordneten verändert sich im Laufe der Geschichte immer wieder. Seit 1953 ziehen Parteien, die nicht mindestens 5 Prozent aller abgegebenen Stimmen oder 3 Direktmandate erhalten, nicht in den Bundestag ein. Diese Sperrklausel ist als 5-Prozent-Hürde bekannt.

LeMO Kapitel: Bundesverfassungsgericht

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Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Mit seinen umfassenden Aufgaben ist es ohne Vorbild in der deutschen Verfassungsgeschichte. Es ist zuständig für die Auslegung des Grundgesetzes, überprüft Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit, entscheidet über den Entzug von Grundrechten, das Verbot von Parteien und urteilt über Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen. Mittels Verfassungsbeschwerde können alle Bundesbürger, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen, das Gericht anrufen. Seine Urteile haben Gesetzescharakter und binden die übrigen Verfassungsorgane.

LeMO Kapitel: Bundestagswahl 1961

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Der Bau der Berliner Mauer überschattet den Wahlkampf zur Bundestagswahl am 17. September 1961. Der SPD-Kanzlerkandidat Willy Brandt, populär als Regierender Bürgermeister von West-Berlin, konzentriert sich nun ganz auf die Probleme der geteilten Stadt. Die CDU/CSU bleibt zunächst bei wirtschaftspolitischen Themen. Dass Bundeskanzler Konrad Adenauer nicht einmal in dieser Situation auf persönlich verletzende Attacken gegen Brandt verzichtet, kreidet die öffentliche Meinung ihm an. Die FDP führt ihren Wahlkampf unter der Parole: „Für die CDU – ohne Adenauer“.

LeMO Kapitel: Bund und Länder

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Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Er besteht anfangs aus 43 Mitgliedern sowie 4 Vertretern aus West-Berlin (Stimmrecht bis 1990 eingeschränkt). Die Landesregierungen können entsprechend der Einwohnerzahl ihrer Bundesländer zwischen drei und fünf Mitglieder in den Bundesrat entsenden. Je nachdem, welche Parteien die Landesregierungen bilden, können sich in Bundestag und Bundesrat unterschiedliche Mehrheiten ergeben. Der Bundesratspräsident ist nach dem Grundgesetz zugleich Stellvertreter des Bundespräsidenten.

LeMO Kapitel: 17. Juni 1953 – Volksaufstand

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Am 17. Juni 1953 protestieren rund eine Million Menschen in Ost-Berlin und in der DDR weitgehend friedlich gegen die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Sie äußern ihre Unzufriedenheit über wachsende soziale Probleme, Bevormundung und Repression. Die SED-Führung ist überfordert von den Demonstrationen, die Sowjetunion reagiert mit Härte: Sie verhängt den Ausnahmezustand. Mit massivem Einsatz von Militär wird der Aufstand des 17. Juni niedergeschlagen.

LeMO Kapitel: Deutsche an einen Tisch

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Die Sowjetunion und das SED-Regime versuchen nach der Gründung der beiden deutschen Staaten eine Wiedervereinigung Deutschlands nach ihren Vorstellungen zu erreichen. Sie streben eine Übertragung der sozialistischen Gesellschaftsordnung auf Westdeutschland an. Erreichen wollen sie dies, indem sie das gesamtdeutsche Empfinden der Menschen ansprechen. In propagandistischen Kampagnen unter der Losung „Deutsche an einen Tisch“ fordert die SED direkte Gespräche über die Wiedervereinigung unter Umgehung der Siegermächte. Für Bundeskanzler Konrad Adenauer hingegen sind freie Wahlen die Voraussetzungen für Verhandlungen.