BMJV – Menschenrechte https://www.bmj.de/DE/themen/menschenrechte/menschenrechte_node.html
Menschenrechte sind Rechte, die sich aus der Würde des Menschen herleiten und begründen lassen; Rechte, die unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar sind.
Gründung im Jahr 1949 für die Förderung der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie