Inklusives Wahlrecht – und jetzt? https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/rathaus/beiraete/behindertenbeirat/nachrichten-aus-dem-behindertenbeirat-1/detail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=15421&cHash=1b07c2e4fb46d0ee4999c33d4570dc29
Am 9. Juni haben wieder etwa 400 Millionen Menschen in Europa das Recht zu wählen. Erst zum zweiten Mal gilt dabei ein Inklusives Wahlrecht – das bedeutet, dass auch Menschen mit Behinderung mit einer gesetzlichen Betreuung in allen Aufgabenbereichen wählen dürfen.
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