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BMUV: 11. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt

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Die CBD gehört – wie das Klimarahmenabkommen (UNFCCC) und die Wüstenkonvention (UNCCD) – zu den drei völkerrechtlichen Verträgen, die auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Deutschland ist seit ihrem Inkrafttreten am 29. Dezember 1993 Vertragspartei der CBD.
zweiten Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Nagoya-Protokoll in Neu-Delhi