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Dezernat 15: Angelegenheiten nach dem BEG und dem Härtefonds NRW; Bundeszentralkartei | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Ueber-uns/Organisationsstruktur/Abteilung-1-Zentralabteilung/Dezernat-15-Angelegenheiten-nach-dem

Das Dezernat 15 ist nach dem Bundesentschädigungsgesetz für die Entschädigung von NS-Verfolgten zuständig, die in Nordrhein-Westfalen lebten oder von dort vertrieben wurden, sowie für bestimmte Verfolgte aus früheren deutschen Gebieten mit Wohnsitz im europäischen Ausland. Zusätzlich können seit 1993 Betroffene ohne bisherige Entschädigung freiwillige Beihilfen aus dem Härtefonds des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. 12. 1937 und aus dem Gebiet der freien Stadt Danzig

Entschädigung für Naziunrecht | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Ueber-uns/Die-Bezirksregierung/Entschaedigung-fuer-Naziunrecht

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist die einzige Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entschädigung nationalsozialistischen Unrechts. Zur Bewältigung dieser Aufgabe stehen dem Dezernat ca. 10 Personen zur Verfügung, die unterschiedliche Aufgabenfelder bearbeiten.
Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 und aus dem Gebiet der freien Stadt Danzig