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Fristerstreckung zur Aufnahme des Betriebes eines Verteilernetzes – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/gruendung/elektrizitaet/strom/fristerstreckung.html

In der elektrizitätswirtschaftlichen Konzession muss eine mindestens sechsmonatige und höchstens zwölfmonatige Frist für die Aufnahme des Betriebes durch das Elektrizitätsunternehmen festgesetzt werden.
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