FriedhofsgebÃŒhrensatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.152.1&kuo=2&sub=0
Satzung ÃŒber die Erhebung von GebÃŒhren fÃŒr die Benutzung der Friedhöfe und der – Trauerhallen sowie fÃŒr damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Gemeinde – Urnengemeinschaftsgrab (halbanonyme GrabstÀtte) 200,00 € UrnenstelengrabstÀtte 0,00 € § 4 – VerlÀngerung des Nutzungsrechts Die VerlÀngerung des Nutzungsrechtes erfolgt – Die GebÃŒhren fÃŒr die VerlÀngerung des Nutzungsrechts werden fÃŒr die Zeit vom
FriedhofsgebÌhrensatzung Satzung Ìber die Erhebung von GebÌhren fÌr die Benutzung der Friedhöfe und
