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FriedhofsgebÃŒhrensatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.152.1&kuo=2&sub=0

Satzung ÃŒber die Erhebung von GebÃŒhren fÃŒr die Benutzung der Friedhöfe und der – Trauerhallen sowie fÃŒr damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Gemeinde – Urnengemeinschaftsgrab (halbanonyme GrabstÀtte) 200,00 € UrnenstelengrabstÀtte 0,00 € § – VerlÀngerung des Nutzungsrechts Die VerlÀngerung des Nutzungsrechtes erfolgt – Die GebÃŒhren fÃŒr die VerlÀngerung des Nutzungsrechts werden fÃŒr die Zeit vom
FriedhofsgebÌhrensatzung Satzung Ìber die Erhebung von GebÌhren fÌr die Benutzung der Friedhöfe und

Elternzeit anmelden / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Elternzeit-anmelden.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.859.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Sie können Ihre 3 Jahre Elternzeit flexibel planen, mÃŒssen aber bestimmte Voraussetzungen beachten. Die Elternzeit kÃŒndigen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber an. Die Elternzeit können Sie bei Ihrem Arbeitgeber …
Die Elternzeit in diesem Zeitraum mÃŒssen Sie spÀtestens 13 Wochen vor dem gewÃŒnschten