Die Freiheit von Forschung und Lehre muss geschützt werden https://www.ice.mpg.de/490771/statement-on-freedom-of-research?c=2812
Als Max-Planck-Institut für chemische Ökologie bekennen wir uns uneingeschränkt zum Prinzip der Wissenschaftsfreiheit, wie es in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist und weltweit als grundlegendes Menschenrecht anerkannt wird.
Laboratorium für Organische Chemie der ETH Zürich ehrt Sarah O’Connor mit der Prelog-Medaille