Arbeitsschutz | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/Themen/Schule-Bildung/Schulformuebergreifende-Themen/Arbeitsschutz
Verantwortung vor Ort Die Schulleiterinnen und Schulleiter tragen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 59 Abs. 8 SchulG. Sie sind insbesondere
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Arbeitsschutz – Gesundheit, Bau, Chemie