Auf Vorschlag der in der Satzung des Wohnfonds Wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung genannten https://www.wien.gv.at/mdb/sts/2006/sts-2006-02-27.html
eingefügt. 2) § 2 Abs 2 der Dienst- und Betriebsvorschrift für der Wiener Linien GmbH & Co KG, zur