Genehmigungspflicht für freiheitsentziehende Maßnahmen | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. https://www.lebenshilfe.de/informieren/kinder/genehmigungspflicht-fuer-freiheitsentziehende-massnahmen
Ob ein Kind in einer Einrichtung ein Bettgitter oder betäubende Medikamente bekommt, entscheidet das Familiengericht. Mehr darüber gibt es hier.
Hilfsmitteln soll ohne Verzögerung umgesetzt werden Lebenshilfe begrüßt Beschluss des Bundestages
