Hallstein-Doktrin https://www.konrad-adenauer.de/seite/hallstein-doktrin/
Die Hallstein-Doktrin bedeutete, dass die Bundesregierung es als einen „unfreundlichen Akt“ betrachtete, wenn dritte Staaten die DDR völkerrechtlich anerkannten.
September 1955 vor dem Deutschen Bundestag, Ausführungen des Rechtsberaters Erich