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LeMO Kapitel: Ziviler Ersatzdienst

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/ziviler-ersatzdienst.html

Das Grundgesetz schreibt in Artikel 4, Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung fest: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Mit Gründung der Bundeswehr wird deshalb auch die Möglichkeit zum Wehrersatzdienst geschaffen. 1960 tritt das Ersatzdienstgesetz in Kraft. Der „Zivildienst“ setzt sich als Alternative zum Kriegsdienst durch.
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LeMO Kapitel: Freundschaftsvertrag

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/freundschaftsvertrag.html

Die Sowjetunion und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) schließen am 20. September 1955 in Moskau einen Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen ab. Beide Staaten sichern sich völlige Gleichberechtigung, gegenseitige Achtung der Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten zu. Die Sowjetunion erkennt damit juristisch die volle Souveränität der DDR an. Politische, militärische und wirtschaftliche Abhängigkeiten des SED-Regimes von der Sowjetunion bleiben jedoch bestehen.
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