Änderung der Bundessatzung – Konkretisierung des Verhältnisses der Bundessatzung zu nachgeordneten Satzungen | FDP https://www.fdp.de/beschluss/aenderung-der-bundessatzung-konkretisierung-des-verhaeltnisses-der-bundessatzung-zu?antragsbuch=14802
1. § 28 Bundessatzung erhält folgende Fassung:§ 28 – Verhältnis der Bundessatzung zu nachgeordneten Satzungen(1) Die Satzungen der Landesverbände, ihrer Gliederungen und der Auslandsgruppen müssen mit
– und Ergänzungswahlen § 10: Bewerberaufstellung zu Europäischem Parlament und Bundestag
