DJI – Geschäftsführung 17. Kinder- und Jugendbericht https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/17-kinder-und-jugendbericht.html
Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in
Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in
Die zweite bundesweite Befragung der Kindertageseinrichtungen berücksichtigen Themen wie Altersgruppen und Gruppenformen, Öffnungszeiten, Personalsituation, Fortbildung und Qualifizierung, Arbeitsorganisation, Inklusion von Kindern mit Behinderung, Kooperation mit anderen Institutionen, Zusammenarbeit mit den Eltern und Arbeitsteilung zwischen Träger und Einrichtungen.
Langfassung/ Kurzfassung Deutscher Bundestag (2007): Bericht der Bundesregierung
Bis Ende des Jahres 2015 war dem Deutschen Bundestag ein mit den Bundesländern abgestimmter
Lebensrealitäten, Erfahrungen, Interessen und Ausdrucksformen deutlich stärker (Deutscher Bundestag
Die Ergebnisse fließen in die Berichterstattung der UBSKM gegenüber dem Deutschen Bundestag
Bundesregierung ihre Verpflichtung gemäß § 24a Absatz 5 SGB VIII, dem Deutschen Bundestag
In Deutschland fehlen kontinuierlich erhobene Daten, um ein aktuelles und umfassendes Bild zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu gewinnen. Insbesondere mangelt es an langfristig angelegten Beobachtungen zur Entwicklung der Häufigkeit (Prävalenz). Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen fordert, dieses Defizit mit der Einrichtung des Zentrums für Prävalenzforschung zu beheben.
Eine regelmäßige UBSKM-Berichterstattung gegenüber dem Deutschen Bundestag erfordert
In Deutscher Bundestag, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 19.
An dem Zentrum wird erstmals eine bundesweit repräsentative Befragung von Jugendlichen zum Ausmaß sexueller Gewalt und zu Tatkontexten durchgeführt.
Das UBSKM-Gesetz, das derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird, sieht vor, das
Bundesumweltministerium, Bürgerinitiativen, Polizei, Fernsehen, Bundesverfassungsgericht, Bundestag