Wahlalter 16 in NRW: Eine Verfassungsänderung mit bundespolitischer Bedeutung https://www.dbjr.de/artikel/wahlalter-16-in-nrw-eine-verfassungsaenderung-mit-bundespolitischer-bedeutung
Die Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat gemeinsam mit SPD und FDP die Landesverfassung geändert, um das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen auf 16 Jahre zu senken. Nach Berlin 2023 und Mecklenburg-Vorpommern sowie Baden-Württemberg im Jahr 2022, setzt das bevölkerungsreichste Bundesland damit ein starkes überparteiliches Zeichen für mehr politische Teilhabe junger Menschen. Damit können nun junge Menschen in acht Bundesländern ihr Landesparlament demnächst schon ab 16 Jahren wählen. Ebenso dürfen 16- und 17-Jährige bundesweit seit 2022 das Europaparlament wählen.
Wir wollen die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ermutigen, diesem Beispiel zu folgen
