Fraktionen – Die Bundeswahlleiterin https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/f/fraktionen.html
Eine Fraktion im Deutschen Bundestag muss aus mindestens 5 % der Bundestagsabgeordneten
Eine Fraktion im Deutschen Bundestag muss aus mindestens 5 % der Bundestagsabgeordneten
Deutschen Bundestag (gekürzte Fassung) Heft 1: Vergleichszahlen früherer Bundestags
ziehen die Bewerberinnen und Bewerber auf der Landesliste in der Reihenfolge in den Bundestag
Über die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag bestimmen grundsätzlich nicht
eine Ersatzwahl statt, wenn eine, im Wahlkreis gewählte Person aus dem Deutschen Bundestag
Jedoch wird der Bundestag nicht von sich aus tätig, sondern nur auf einen Wahleinspruch
Direktmandat war bis zur Bundestagswahl 2021 der Wählerauftrag als Abgeordneter für den Bundestag
T U V W X Y Z Bundeswahlgesetz (BWG) Für die Wahl zum Deutschen Bundestag
Zweitstimmen erhalten haben, bei der proportionalen Sitzverteilung im Deutschen Bundestag