Wahlprüfung – Die Bundeswahlleiterin https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlpruefung.html
Zuständig für die Prüfung ist der Deutsche Bundestag.
Zuständig für die Prüfung ist der Deutsche Bundestag.
Deutschen Bundestag hätte mit der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlungen
Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den Wahltag auf den 23.
Der Bundestag wird jedoch nur auf Einspruch hin tätig.
Der Bewerber mit den meisten Stimmen kommt direkt in den Bundestag.
Deutschen Bundestag 2009 (Sonderheft, verkürzte Fassung) Heft 1: Ergebnisse und Vergleichszahlen
Die Wahl zum Deutschen Bundestag erfolgt nach einem bestimmten im Bundeswahlgesetz
Der Deutsche Bundestag entscheidet dann, ob die Wahl gültig ist oder nicht.
ziehen die Bewerberinnen und Bewerber auf der Landesliste in der Reihenfolge in den Bundestag