Bundesverfassungsgericht – Die Bundeswahlleiterin https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/b/bundesverfassungsgericht.html
Bundesverfassungsgericht einerseits für Beschwerden zuständig, die sich gegen Beschlüsse des Deutschen Bundestags
Bundesverfassungsgericht einerseits für Beschwerden zuständig, die sich gegen Beschlüsse des Deutschen Bundestags
Bundeskanzlers (Artikel 63, 67 GG) und der Bundesminister (Artikel 64 GG), Auflösung des Bundestages
Die übrigen Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages
Quelle: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages Rechtsgrundlagen
oder einer Landesregierung, Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages