Dein Suchergebnis zum Thema: Bundestag

Deutscher Bundestag – Allgemeine Hinweise zum Petitionsverfahren

https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/hinweise-1075818

Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag – von diesem Recht Gebrauch macht ‚Petent‘ und die von ihm oder ihr beim Deutschen Bundestag – Zuständiger Parlamentsausschuss für die Behandlung von Petitionen ist im Deutschen Bundestag – Der Deutsche Bundestag beschließt entsprechend dieser Empfehlung. – Petitionsausschuss und Deutscher Bundestag beschließen entsprechend. b) Widerspricht
español Tschechisch čeština Türkisch Türkçe Ukrainisch українська Deutscher Bundestag

    Kategorien:
  • Wissen
Seite melden