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Ankauf von Staatsanleihen durch EZB zulässig

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/ankauf-von-staatsanleihen-durch-ezb-zulaessig-429872

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juni 2016 den Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank gebilligt, allerdings unter Auflagen. Dieses sogenannte OMT-Programm muss die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof beachten. Danach darf die Europäische Zentralbank im Ernstfall mit deutscher Beteiligung Euro-Krisenstaaten durch Staatsanleihekäufe stützen.
Bundesregierung und des Bundestages Gleichzeitig hat das BVerfG Bundesregierung und Bundestag

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