BMJV – Homepage – Bundesregierung und Bundesministerien im Gesetzgebungsverfahren https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/regierung_ministerien/regierung_ministerien_artikel.html?nn=17120
Die Bundesregierung hat dabei das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen
Die Bundesregierung hat dabei das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen