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BMJV – Krieg in der Ukraine – Völkerstrafrecht im Überblick

https://www.bmjv.de/DE/themen/voelkerstrafrecht/ukrainekrieg/_doc/Voelkerstrafrecht_Teaser.html?nn=152404

Krieg findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täterinnen und Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Deutschland nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters.
Lesung zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts Thema: Erste Lesung im Bundestag

BMJV – Pressemitteilungen – Pascal Kober wird neuer Opferbeauftragter der Bundesregierung

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0112_Opferbeauftragter.html?nn=110490

Das Bundeskabinett hat heute Pascal Kober, MdB, zum Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland bestellt. Er übernimmt das Amt von Prof. Dr. Edgar Franke.
Pascal Kober wurde 2009 erstmals in den Deutschen Bundestag gewählt und gehört ihm

BMJV – Zitate – Pascal Kober wird neuer Opferbeauftragter der Bundesregierung

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/0112_BMJ_Opferschutzbeauftragter_Pascal-Kober.html

Das Bundeskabinett hat 12.01.2022 Pascal Kober, MdB, zum Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland bestellt. Er übernimmt das Amt von Prof. Dr. Edgar Franke.
Pascal Kober wurde 2009 erstmals in den Deutschen Bundestag gewählt und gehört ihm

BMJV – Digitale Wirtschaft und Gesellschaft – Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Cyberstalking.html?nn=17868

Die Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1. März 2017 (BGBl. I S. 386) hat gezeigt, dass die bisherige Fassung des § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) die Strafverfolgungspraxis noch immer vor Probleme stellt (Evaluierungsbericht S. 12 ff.).
März 2017 zur Vorlage an den Deutschen Bundestag Evaluierungsbericht des BMJV zur

BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Cyberstalking.html?nn=18816

Die Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1. März 2017 (BGBl. I S. 386) hat gezeigt, dass die bisherige Fassung des § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) die Strafverfolgungspraxis noch immer vor Probleme stellt (Evaluierungsbericht S. 12 ff.).
März 2017 zur Vorlage an den Deutschen Bundestag Evaluierungsbericht des BMJV zur

BMJV – Digitales Stalking – Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Cyberstalking.html?nn=17970

Die Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1. März 2017 (BGBl. I S. 386) hat gezeigt, dass die bisherige Fassung des § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) die Strafverfolgungspraxis noch immer vor Probleme stellt (Evaluierungsbericht S. 12 ff.).
März 2017 zur Vorlage an den Deutschen Bundestag Evaluierungsbericht des BMJV zur

BMJV – Krieg in der Ukraine – Völkerstrafrecht im Überblick

https://www.bmjv.de/DE/themen/voelkerstrafrecht/ukrainekrieg/_doc/Voelkerstrafrecht_Teaser.html

Krieg findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täterinnen und Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Deutschland nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters.
Lesung zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts Thema: Erste Lesung im Bundestag