BMJ – Homepage – Der Bund und die Länder https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/grundgesetz/aufgaben/aufgaben_artikel.html
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes). Das bedeutet, dass die Bundesrepublik in Bund und Länder gegliedert ist (Bundesstaatsprinzip). Bund und Länder haben hierbei eigene Zuständigkeiten und Aufgaben, die im Grundgesetz geregelt sind.
Das bedeutet, dass der Deutsche Bundestag keine Gesetze beschließen kann, für die